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Zulässigkeit Learncard 2078574325


Question

Erläutern Sie die einzelnen Theorien zur Abgrenzung des öffentlichen Rechts vom Zivilrecht.

Answer
  • Modifizierte Subjektstheorie bzw. Sonderrechtslehre

= die streitentscheidende Norm muss eine solche des öffentlichen Rechts sein, d.h. sie muss einen Hoheitsträger berechtigen oder verpflichten

=> öffentliches Recht ist das Sonderrecht des Staates, dessen nur er sich bedienen kann.

Dahingegen ist das Zivilrecht „Jedermann-Recht“, dessen sich alle bedienen können.

 

  • Subordinationstheorie bzw. Über-/Unterordnungslehre

= öffentliches Recht ist durch ein Über-/Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet, in dem der Staat einseitig gegenüber dem Bürger verbindliche Regelungen trifft.

Das kann sich aus der Handlungsform ergeben (z.B. Verwaltungsakt) oder aus dem Rechtsgebiet, in dem die Verwaltung tätig wird (z.B. POR).

Das Zivilrecht zeichnet sich hingegen durch eine Gleichordnung der Rechtssubjekte aus.

 

  • 2 Stufen-Theorie:

Anwendungsbereich: Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Vergabe von Subventionen.

Differenzierung: „OB“ des Zugangs/der Vergabe -> stets öffentlich-rechtlich

„WIE“ des Zugangs/der Vergabe -> öffentlich-rechtlich oder zivilrechtlich

 

  • Sachzusammenhang:

Helfen die genannten Abgrenzungstheorien nicht weiter, kommt es darauf an, ob die umstrittene Maßnahme in einem engen Zusammenhang mit einer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit oder mit einem privatrechtlichen Handeln steht. AHelfen die genannten Abgrenzungstheorien nicht weiter, kommt es darauf an, ob die umstrittene Maßnahme in einem engen Zusammenhang mit einer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit oder mit einem privatrechtlichen Handeln nwendungsfälle: Hausrecht in öff. Gebäuden, kirchliches Glockengeläut.

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